Fuhrparkberatung
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Im Dschungel der Verordnungen
- 89/108/EWG oder 92/1/EWG auch DIN EN 12830 und DIN EN 13486 sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für tief gefrorene Lebensmittel (TLMV), DIN 8959 und auch EG-VO 178/2002 sowie die neuen Verordnungen EG 852/2004 und EG 37/2005 müssen bei Lebensmitteltransporten beachtet werden
So, und nun noch einmal von vorne und für alle verständlich!
89/108/EWG
Die 89/108/EWG (gültig seit 1988) gleicht die Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Mitgliedsstaaten über tief gefrorene Lebensmittel an.
DIN EN12830
Die Norm DIN EN12830 regelt auf europäischer Ebene, die technischen Eigenschaften der Messgeräte, welche zur Lufttemperaturmessung in Beförderungsmitteln eingesetzt werden.
TLMV
Die TLMV (gültig seit November 1995) regelt u.a. die technischen Eigenschaften der Temperaturmessgeräte, welche in Deutschland eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass der für die Beförderung verantwortliche sicherzustellen hat, dass die Überwachung der Temperatur so häufig und in regemäßigen Zeitabständen gemessen und aufgezeichnet wird, dass das Temperaturgeschehen nachvollziehbar ist.
EN 13486
Die EN 13486 legt das jährlich wiederholende Prüfverfahren für montierte, in Betrieb befindliche und zugelassene (nach 12830 und TLMV) Temperaturschreiber fest.
DIN 10514
Die DIN 10514 gibt eine Anleitung für die Plannung und Durchführung von Hygieneschulungen bzw. Belehrungen. Die Schulung der im Lebensmittelbereich Beschäftigten dient der Vermeidung von Fehlverhalten im Hygienebereich und der Motivation zum hygienischen Handeln
EG-VO 178/2002
Die EG Verordnung 178/2002 (gültig ab 01.01.2005) beschreibt im Kern die Notwendigkeit der Lebensmittelrück- verfolgbarkeit, damit im Falle einer Gesundheitsschädigung des Verbrauchers durch die Lebensmittel, der Verursacher ermittelt werden kann.
EG-VO 37/2005
Die EG Verordnung 37/2005 (gültig 01.01.2006) ersetzt die 92/1/ EWG und bringt zusätzlich die Verpflichtung, dass bei Neufahrzeugen oder Nachrüstungen nur noch Temperaturschreiber nach der Norm DIN EN12830 eingesetzt werden dürfen. Für Deutschland gilt weiterhin, dass die Geräte zusätzlich gemäß der TLMV zugelassen sein müssen.
DIN 8959
Die DIN 8959 regelt u.a. den Montageort des Temperaturfühlers für die Temperaturaufzeichnung sowie die Luftumwälzung in Kühlfahrzeugen.
DIN 10516
Die DIN 10586 regelt die Reinigung und Desinfektion von Oberflächen von Räumen, vorrichtungen und Geräten in Betriebsstätten des Labensmittelbereiches. Reinigung und Desinfektion sind Voraussetzungen für die sachgerechte Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung von Lebensmitteln.
EG-VO 852/2004
Die EG Verordnung 852/2004 (gültig ab 01.01.2006) enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen. Unter anderem, die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten.
92/1/EWG
Die 92/1/ EWG (gültig von 01.01.1998 bis 30.01.2005 ersetzt durch EG-VO 37/2005) regelt, dass Beförderungsmittel mit geeigneten Temperaturmessgeräten, welche während des Betriebes die Temperatur häufig und in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 15 Minuten) messen, auszustatten sind. Diese Daten müssen für mindestens 1 Jahr aufbewahrt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Messgerät von den zuständigen Behörden des Landes, in welchem das Beförderungsmittel registriert ist, zugelassen wurde. Ausgenommen von dieser Richtlinie sind Beförderungsmittel < 3 Kubikmeter und der örtliche Vertrieb (Direktanlieferung beim Endverbraucher).
F- Gase Verordnung EG 842/2006
Wer mobile Einrichtungen gemäß der Verordnung (EG) 842/2006 betreibt, die der Kühlung von Gütern beim Transport dienen und mindestens drei Kilogramm fluorierte Treibhausgase als Kältemittel enthalten, hat die Einrichtung mindesten einmal alle zwölf Monate mittels geeigneten Geräts auf Dichtheit zu überprüfen und festgestellte Undichtigkeiten unverzüglich zu beseitigen, sofern dies technisch möglich und nicht mit unverhältnis-mäßigen Kosten verbunden ist.
Ihr Ansprechpartner
Rainer Müller
Leiter Betriebsstätte Nürnberg
Tel.-Nr.: +49(0)9128-72211-13
r.mueller(at)thermoking-sued.de
